seit vielen Jahren begleite und unterstütze ich Kinder und Jugendliche im Rhein-Erft-Kreis während ihrer Schullaufbahn durch die Gewährung von Lernförderung. Zurzeit biete ich eine Förderung im Fach Mathematik als Einzel- und Gruppenunterricht für die Primar – und Sekundarstufe I an.
Der Förderunterricht knüpft konsequent an ein vorhandenes Wissen und Können des Kindes. Die Lernentwicklung wird gezielt individuell gefördert. Im Unterricht werden die Lernsituationen so gestaltet, dass alle Themen aufeinander aufbauen und einander ergänzen.
Durch den Einsatz differenzierter Methoden biete ich einen abwechslungsreichen und interessanten Unterricht, der dazu beiträgt, dass die Mathematik Probleme in der Entwicklung der Kinder und Jugendlichen zielgerichtet berücksichtigt werden.
Haben Sie noch Fragen? Kontaktieren Sie mich bitte.
Teresa Neveling
Telefonnummer 01734343248
E-Mail: info@bikiju.de
Im Bereich der sozialen Leistungen gewähren das Sozialamt und das Jobcenter des Rhein-Erft-Kreises gemäß SGB II und auf Grundlage des BKGG anspruchsberechtigten Kindern im Rahmen von Bildung und Teilhabe u.a. Lernförderung.
Achtung! Die Notwendigkeit der Lernförderung muss von der Schule des Kindes bestätigt werden.
Weitere Informationen erfahren Sie unter: Bildung und Teilhabe – Allgemeine Informationen
Mit der Antragstellung erhalten Sie einen Vordruck, in dem Sie sich von der Schule die Notwendigkeit der Lernförderung in bestimmten Fächern bestätigen lassen. Diese Bestätigung erfordert neben Angaben zu dem Fach, in dem der Bedarf besteht, auch Angaben über den Zeitraum und den voraussichtlichen Stundenumfang, in dem die Schwächen aller Voraussicht nach mittels gezielter Lernförderung beseitigt werden können. Zusätzlich ist eine Einschätzung erforderlich, dass das Erreichen des Klassenziels gefährdet ist und die Gefährdung durch die von der Schule empfohlene Lernförderung voraussichtlich behoben werden kann. Auf Basis dieser Einschätzung entscheidet Ihre Sachbearbeiterin oder Ihr Sachbearbeiter über die Gewährung einer geeigneten Lernförderung.
(Quelle Rhein-Erft-Kreis)
Wenn Sie bereits Leistungen für Ihr Kind vom Jobcenter (SGB II/Hartz IV) erhalten, wenden Sie sich bitte an Ihre örtliche Geschäftsstelle des Jobcenters Rhein-Erft.
Erhalten Sie für Ihr Kind Sozialhilfe (SGB XII), wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Sozialamt im Rathaus Ihrer Kommune.
Erhalten Sie als Asylbewerber Leistungen (AsylbLG), wenden Sie sich bitte an ihr zuständiges Ausländeramt Ihrer Stadtverwaltung.
Tel.: 02271 83-0, E-Mail: but@rhein-erft-kreis.de
Weitere Infos unter: Rhein-Erft-Kreis
Wenn Sie meine Hilfe in Anspruch nehmen möchten, kontaktieren Sie mich unter der Telefonnummer 01734343248
Ihr Kind möchte unabhängig von der Förderung bei mir Nachhilfe in Mathematik bekommen?
Kein Problem.
Mein wichtigstes Ziel ist, dass Ihr Kind mit eigenen Zielen und Leistungen voran kommt und zufrieden ist. Bei einem Treffen können wir zusammen besprechen, was Ihr Kind erreichen will und wieviel Sie maximal für den Förderunterricht ausgeben können. Wir finden garantiert eine Lösung!
Die erste Unterrichtsstunde ist kostenlos!
Die Lernförderung kann - unter bestimmten Voraussetzungen - in Form der Online-Nachhilfe oder anderer sachgerechter Modelle übernommen werden.
Die Lernförderung kann unter bestimmten Umständen (zum Beispiel ein krankes Kind) in Form der Online-Nachhilfe via Videokonferenz durchgeführt werden. Der Unterricht wird nur als Einzelunterricht angeboten.
Die Unterrichtszeiten und Tage sind frei wählbar und können mit mir vereinbart werden. An schulfreien Tagen und während der Ferien findet kein Unterricht statt.
50189 Elsdorf-Niederembt
Embestr. 15
Teresa Neveling
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